13.05.2021

Der Boandlkramer und die Auswertungskaskade

Boandlkramer
»Großes Eröffnungsprogramm«: Vorne rechts Kinobetreiber Fritz Preßmar bei »Montag ist Kinotag«
(Foto: artechock)

Der Amazon-Start des Vilsmaier-Vermächtnisses Der Boandlkramer bringt die bayerischen Kinos in Bedrängnis und wirft einmal mehr die Frage nach dem Sinn der »Kinofenster« auf

Von Dunja Bialas

Der Boandlkramer, das ist im alten baye­ri­schen Volksgut der Tod. Joseph Vilsmaier hat seinen letzten Film Der Boandlkramer und die ewige Liebe genannt, wenige Monate nach Fertig­stel­lung hat er im Februar 2020 das Zeitliche gesegnet. Natur­gemäß obliegt es nun nicht mehr ihm, über das Schicksal seines Films zu bestimmen. Eigent­lich war geplant, den Film letzten Dezember in die Kinos zu bringen, das wurde auf den Februar verschoben. Und dann pauschal auf das erste Halbjahr. Als sich Ende April aber immer noch nichts tat und keine Kinoöff­nung in Sicht war, verkün­dete Dreh­buch­autor Bully Herbig den Start auf Amazon Prime.

Wie eine Fledderei des Vilsmaier-Vermächt­nisses wirkt der »exklusive« Online-Start. Ab Freitag wird Vilsmaier beim Versand-Giganten versendet, während er von den Kino­be­trei­bern landauf, landab immer noch zärtlich »der Sepp« genannt wird. Für die Kinos steht Der Boandlkramer als einma­liges Event im Februar 2022 zur Verfügung, als Kino-Gedenk­ver­an­stal­tung zu Vils­maiers Todestag. Das war’s dann aber auch schon mit den Kino­vor­füh­rungen. Anders als beispiels­weise der Streaming-Anbieter Netflix, der immer wieder eine parellele Film­aus­wer­tung im Kino möglich macht, koope­riert Amazon mit den Kino­be­trei­bern anschei­nend nicht. Oder ist es die Produk­ti­ons­firma? Leonine äußert sich nach Redak­ti­ons­schluss auf die Anfrage von »artechock« wie folgt: »[Es] sind keine weiteren Kino­vor­füh­rungen von unserer Seite vorge­sehen.«

Es gibt keine Lex Corona

Für die baye­ri­schen Kinos hat ein Vilsmaier-Film immer Volksfest-Charakter mit Block­buster-Potential. Die Absage trifft die Kinos auf dem Land ins Mark, in München auch das Film­theater Send­linger Tor. Es muss ohnehin bangen, um den Miet­ver­trag und um eine anhängige Räumungs­klage, kündigt aber seine Rückkehr in den Spiel­be­trieb seit Wochen hoff­nungs­voll mit einem von René Birker hand­ge­malten Boandlkramer-Plakat an. Das Übergehen der Kinos just in dem Moment, an dem diese wieder öffnen können, könnte man mit »dumm gelaufen« abtun, ist aber kein Kava­liers­de­likt. Boandlkramer wurde mit knapp einer Million Euro durch den FilmFern­sehFonds (FFF) Bayern gefördert. Mit dem Förder­ver­trag verpflichtet sich der Vertrags­nehmer zu einer Kino­aus­wer­tung. Leonine-Co-Produk­tions- und Verleih­chef Fred Kogel hat deshalb auch die Zurück­zah­lung der Steu­er­gelder ange­kün­digt.

Die Sache bleibt indes proble­ma­tisch. Denn die 900.000 Euro Förder­geld standen zur Verfügung, um den Film zu reali­sieren. Damit ging die Produk­ti­ons­firma aber auch eine Verwer­tungs-Verpflich­tung ein, die durch Corona nicht außer Kraft gesetzt wird. Der FFF Bayern bestätigt auf Nachfrage, dass es in seinem Haus keine »Lex Corona« gäbe, alle Verträge behielten in ihrer ursprüng­li­chen Form Gültig­keit. Die Förderung aufgrund von parti­eller Nicht-Einhal­tung des Vertrages nun zurück­zu­zahlen, verstellt den Blick auf das gebro­chene Commit­ment. Die Film­för­de­rung kann keine temporäre Zwischen­fi­nan­zie­rung sein, ein günstiger Kredit, der noch dazu kultu­relles Ansehen einbringt: Der Film wurde jüngst beim Baye­ri­schen Filmpreis mit dem Dreh­buch­preis für Ulrich Limmer, Marcus H. Rosen­müller und Michael Bully Herbig ausge­zeichnet. Außerdem haben bereits die BR und ARD Degeto die Fern­seh­li­zenz erworben – die werden sie Amazon jetzt wohl vor die Füße werfen.

Aber auch der nicht enden wollende Corona-Tief­schlaf, den die in Bayern politisch Verant­wort­li­chen über die Kultur verfügt haben, hat Mitschuld an dem Amazon-Verkauf. Hätte es einen ange­kün­digten, planbaren und einge­hal­tenen Vorlauf für die Kinoöff­nung gegeben, wie z.B. in der Schweiz oder Frank­reich, wo unab­hängig von Inzi­denz­zahlen die Öffnung der Kultur auf einen realis­ti­schen Zeitpunkt termi­niert wurde, wäre der Film seitens der Produk­tion für die Kinos viel­leicht noch einge­plant worden. Kern des Problems ist also, dass die Corona-Politik beharr­lich auf Sicht fährt und damit die Plan­bar­keit für alle Betei­ligten – Produk­tion, Verleih, Kinos, PR-Agenturen, Presse – verun­mö­g­licht.

Sperr­frist­ver­kür­zung

Nicht ausge­schlossen, dass der Boandlkramer-Fall erst den Beginn einer größeren Umstruk­tu­rie­rung markiert. Noch pochen die Kino­ver­bände auf die Verwer­tungs­fenster und Sperr­fristen: Die Regelung der Film­för­de­rungs­an­stalt sieht demgemäß vor, dass ein Film nach Start sechs Monate den Kinos vorbe­halten bleiben muss, bevor er in den Stream darf. Der Verband der Film­ver­leiher stellt jedoch in seinem Papier zur FFG-Novelle fest: »Die tradi­tio­nelle Auswer­tungs­kas­kade für Kinofilme ist Geschichte.« Gefordert wird, das Kinofenster »pande­mie­un­ab­hängig« zunächst bis Ende 2023 auf drei Monate zu verkürzen.

Die Befür­worter der Sperr­zeit­ver­kür­zung argu­men­tieren: Das Film­kar­rus­sell habe sich bereits vor der Pandemie immer schneller gedreht, Filme waren nur schwer im Kino zu halten. Besonders kleinere Filme hatten in der Tat ihre Not, geeignete Kinos zu finden. Außerdem gibt es auf dem Land klare Versor­gungs­not­s­tände, anders als im Kinoland Frank­reich, wo sich in jedem Kaff ein Kino findet. Eine Sicht­bar­ma­chung – und darum geht es, nicht um die Film­ver­wer­tung! – unter­re­prä­sen­tierter Filme auf anderen Kanälen als dem Kino ist aber auch bei mangelnder Kino­ab­spiel­mö­g­lich­keit streng untersagt. Der Haupt­ver­band der Film­theater (HDF) möchte da gerne noch einen drauf­legen und fordert, die Sperr­zeiten auch auf inter­na­tio­nale Filme auszu­weiten und Verkür­zungen zu sank­tio­nieren: Filme müssen sich demgemäß aus der Verwer­tungs­kette frei­kaufen, falls sie früher in den Stream wollen.

Zugegeben: Ähnliche Gedanken können einem beim Boandlkramer-Fall schon mal kommen. Die Kinos haben mit der Werbung auf ihren Häus­er­wänden, wie beispiels­weise das Film­theater Send­linger Tor in München, für den zwar immer wieder verscho­benen, so doch ange­kün­digten Kinostart mit großer Vorfreude aufmerksam gemacht. Auch wenn die Pres­se­spre­cherin von Leonine betont, dass alle Plakat­schal­tungen und die bereits geleis­tete Pres­se­ar­beit selbst­ver­ständ­lich bezahlt wurden, gilt: Der Amazon-Riese kann sich jetzt wohlfeil in das gemachte Aufmerk­sam­keits­nest setzen. Etwaige Ausgleichs­zah­lungen oder Entschä­di­gungen der Kinos für den Ausfall können es aber ebenfalls nicht sein. Nicht alles ist mit Geld zu bezahlen: Denn allen Seiten – dem Film, den Kinos und vor allem auch dem Publikum – wäre am meisten damit geholfen, gäbe es jetzt keinen rigiden Vertrag mit dem Strea­ming­kon­zern.

Sicht­bar­keit statt Film­ver­wer­tung

Für andere Film­pro­duk­tionen, die sich grund­sätz­lich an Verein­ba­rungen halten, sollte die Sperr­frist jedoch kein künst­li­ches Korsett sein. Denn wenn das Verwer­tungs­kar­rus­sell mit der Kinoöff­nung wieder an Fahrt aufnimmt, wird sich die Lage nochmals verschärfen. Es droht der Filmstau bis zum Kollaps des Systems. Verleiher sehen schon jetzt auf einen Stapel nicht gestar­teter Filmtitel, andere inter­na­tio­nale Titel werden folgen, auch die lange herbei­ge­sehnten, wie der neue James Bond. Den Kinos wird da kaum Platz für eine ordent­liche Auswer­tung bleiben, auch sie werden unter den Anfragen der Verleiher in die Knie gehen. Somit wäre unter Umständen sogar den Kinos gedient, könnten die Sperr­fristen oder gar die »Auswer­tungs­kas­kade« und Medien­chro­no­logie flexibler gehalten werden.

Das soll aber nicht heißen, dass von nun an nur noch Platz­hir­sche wie Leonine regieren dürfen. Es droht die Gefahr, dass bei einer geän­derten Regel die kleineren Filme, die wenig Kasse machen, husch husch, in den Stream geschoben werden. Das könnte das Gewicht gefähr­lich verlagern und auch die kleineren Kinos in Bedrängnis bringen. Die Situation bleibt vertrackt. Nur wenn Kinos die Möglich­keit erlangen, als kultu­relle Spiel­stätten eine Förderung zu erhalten, kann sich wohl der Markt an dieser Stelle auf faire und befrie­di­gende Weise neue Bahnen ebnen. Nicht dass am Ende der Boandlkramer bei den Kinos anklopft.