»Eine Mutter, die befürchtet, ihr Sohn lasse sich zur Homosexualität beeinflussen, forciert dessen Verhältnis mit einem Mädchen und verstößt dadurch gegen den Kuppelei-Paragraphen.« (Lexikon des internationalen Films)
In seiner ursprünglichen Form durfte der Film als Das dritte Geschlecht nur in Österreich gezeigt werden. Auf Drängen der FSK, die das kleinbürgerliche Elternhaus als zu negativ gezeichnet und dadurch das Homosexuellen-Milieu zu positiv wirkend empfand, schnitt Harlan ein Plädoyer gegen den §175 aus dem Film, fügte eine Szene ein, in der ein schwuler Kunsthändler verhaftet wird, und ließ in nachsynchronisierten Dialogen das angeblich „Abnormale“ der Homosexualität betonen.